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Staatliche Wohnbauförderung

Wer Baufinanzierungen nicht in Eigenregie stemmen kann, darf auf unterschiedlichste staatliche Förderungen wie Zuschüsse und Steuervorteile hoffen, auch wenn die attraktive Eigenheimzulage inzwischen abgeschafft wurde.

Nicht nur „Wohn Riester“ dient der Tilgung von Baukrediten, auch Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und weitere interessante Optionen der Förderung sind sinnvolle Instrumente.


Einkommensgrenzen für Wohnbauförderung

Um in den Genuss einer Wohnbauförderung zu kommen, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Alleinstehende beispielsweise erhalten Wohnungsbauprämien, wenn ihr Bruttoeinkommen nicht mehr als 25.600 Euro beträgt. Von der Arbeitnehmer Sparzulage profitieren Sie, wenn Sie nicht mehr als 17.900 Euro verdienen. Wohnungsbauprämien werden für Bausparer mit kleinem bis mittlerem Einkommen gewährt und sind jedes Jahr beim Amt neu zu beantragen.

Halten Sie folgende Einkommensnachweise zur Ermittlung Ihrer monatlichen Belastbarkeit bereit:
• Gehaltsabrechnungen und Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers,
• Einkommenssteuerbescheide,
• Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnung.

Des Weiteren fördert in Deutschland das Wohnraumförderungsgesetz der Länder regionale, sozial ausgerichtete Bautätigkeit selbstgenutzten Wohneigentums mit günstigen Krediten aus Bundes- wie Landesmitteln. Gruppen mit geringem Einkommen sowie Behinderte erhalten Kredite mit langen Laufzeiten bei Zinsen, die bis zu zwei Prozent unter Marktangebot liegen. Doch auch hier ist Eigenkapital von wenigstens 10 Prozent nötig. Mehr als 130 m² Wohnfläche dürfen nicht entstehen.


Wohnungsbauprämie beantragen

Anträge (Formulare im Amt) für Wohnungsbauprämien sind vor Baubeginn bzw. Kauf zu stellen. Antragssteller müssen außerdem den Nachweis führen, dass ihnen nach Abzug der Finanzierungsaufwendungen noch genug zum Leben bleibt. Einkommensgrenzen liegen bei 12.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 Euro im Zwei-Personen-Haushalt. Jeder zusätzliche Bewohner wird mit 4.100, Kinder mit 500 Euro einbezogen. Je nach Bundes-Land dürfen diese Grenzen um einen gewissen Prozentsatz überschritten werden.


Sonstige Förderungen für das Eigenheim

Ihre zuständige Landesbank gibt Ihnen gern Informationen über aktuelle Kreditprogramme und sonstige Möglichkeiten einer Förderung. Neben Bargeldzuschüssen und Ausfallbürgschaften für Kreditnehmer, die nach Ablauf der Zinsbindung neue Kreditgeber suchen, existieren auch Aufwendungsdarlehen, um andere Darlehen zu bedienen sowie spezielle Behindertenprogramme und Programme für barrierefreies Bauen und Wohnen. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel vom Land besteht allerdings nicht.

Das Marktanreizprogramm „Ökologisch bauen“ fördert sauberes Bauen und Wohnen. Wer energiesparend und umweltschonend baut, beispielsweise Sonnenenergie einsetzt, kann als Privatperson, Kommune, Zweckverband oder auch eingetragener Verein Förderungen vom Land beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen werden nicht gefördert.

Wer zuletzt kommt, geht hier jedoch leer aus: Förderungen sind auf 6,5 Prozent des jährlichen Fördertopfes begrenzt. Je angefangenem Quadratmeter neuninstallierter Bruttokollektorfläche werden 110 Euro bewilligt, ganz gleich, um welchen Kollektortyp es sich handelt. Solaranlagen, deren Gesamtfläche 200 qm überschreiten, werden pro Quadratmeter mit 60 Euro bezuschusst. Letzteres gilt auch bei Erweiterung bestehender Solaranlagen. Bedingung: Diese Anlagen müssen mindestens für einen Zeitraum von sieben Jahren betrieben werden. Beantragen Sie entsprechende Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Weitere Informationen und Formulare zur Wohnbauförderung finden Sie auch online.


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