Grundbesitzer Haftpflicht
Kommen Personen durch unzureichende Absicherung Ihres Privat-Besitzes zu Schaden, haften Sie als Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigentümer. Wenn Sie versäumen, Gefahrenpotentiale wie lockere Gehwegplatten, rutschige Treppen, morsche Äste oder schummrige Beleuchtung zu beseitigen, verletzen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht. Vermieter müssen sich hier mittels besonderer Grundbesitzerhaftpflicht-Police absichern.
Zugegeben wir alle haben Wichtigeres zu tun oder meinen dies zumindest. Für den unerwünschten Fall der Fälle springt zum Schutz die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung ein. Auch Sach- und Personen-Schäden, die der Versicherte Dritten als Privat-Person zufügt, sind mit dieser Haftpflichtversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf Ehegatten, Lebensgefährten, minderjährige Kinder, die zum Haushalt gehören sowie Haus-Angestellte des Versicherungsnehmers: Wenn diese einen Schaden bei Handlungen verursachen, die im Interesse des Versicherten liegen. Dazu gehören Streu- und Räumarbeiten oder die Versorgung von Haus und Garten.
Sie nennen auch ein Wochenendhaus Ihr eigen? Das Risiko aus Eigentum bzw. Besitz solcher Objekte (im Inland) sowie von Ferienwohnungen, unbebautem Land oder Kleingärten ist in der Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung mitversichert, inklusive Garage, KFZ Stellplatz und Kinderspielplatz mit allen festinstallierten Spielgeräten (etwa bei Mehrfamilienhäusern).
Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Deckungsumfang
Oft mitversichert in den Grundbesitzer Haftpflicht Versicherungen: Gewässerschäden, z. B. aus Lagerung umweltgefährdender Stoffe in Kleingebinden. Will man solche Stoffe jedoch in größerem Umfang lagern, wie bei Heizöltanks, müssen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Denn veraltete Öltanks in Keller oder Garten bilden ein Hauptrisiko: Gelangt auslaufendes Heizöl in das Grundwasser oder ein Gewässer, können unüberschaubare und immense Kosten entstehen. Die Gewässerhaftpflicht Versicherung sichert dieses Risiko ab.
Weiterhin mitversichert in der Haus und Grundbesitzer Haftpflicht:
- Haltung von zahmen Haustieren (Hunde ausgenommen), Kleintieren sowie Kulturbienen,
- Gartenbepflanzung und Teichbepflanzungen,
- Nutzung von Arbeitsgerät, das für Haus- und Grundbesitz eingesetzt wird (z. B. Rasenmäher) sowie Kraftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen,
- Sachschäden durch Gas-, Rauch-, Staub- und Feuchtigkeitseinwirkung,
- Abwässer-Sachschäden.
Nicht versichert in der Grundbesitzer Haftpflichtversicherung dagegen sind:
- Schäden, die mit Vorsatz verursacht wurden,
- Hunde-, Rinder-, Pferde- und Wildtierhaltung,
- Halten und Führen zulassungspflichtiger Kfz-, Luft- und Wasserfahrzeuge,
- mit gewerblicher Absicht vermietete Gebäude, Grundstücke und Teilräumlichkeiten,
- Schäden und Ansprüche an gemieteten oder geliehenen Gegenständen sowie abhanden Gekommenem.
Eine Haus und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung deckt somit nicht alle sonstigen Gefahren des Alltagslebens ab: Hier ist die private Haftpflichtversicherung gefragt. Denken Sie daran, einen Schadensfall spätestens innerhalb von acht Tagen an die zuständige Geschäftsstelle der Versicherung zu melden.