Die Rohbau- bzw. Feuer-Rohbauversicherung
Diese Versicherung ist Teil der Wohngebäudeversicherung und versichert vom ersten Spatenstich bis zur letztendlichen Bezugsfertigkeit, alle Bauteile, Materialien und Baustoffe auf dem Grundstück eingeschlossen. Beauftragte Bauunternehmer profitieren hier nicht; das Interesse des Bauherren steht im Zentrum.
Eine besondere Feuerrohbauversicherung umschließt alle Feuer-Schäden sowie Wasser-, Sturm- und Hagelschäden ab Bezugsfertigkeit, wobei der Versicherungswert anhand der Daten der fertigen Immobilie ermittelt wird. Bei Extremsituationen wie Überschwemmungen oder Erdbeben greift die so genannte Elementar-Schaden-Versicherung.
Bei Vereinbarung einer Laufzeit von wenigstens fünf Jahren stellen eine Reihe von Versicherern die Feuerrohbauversicherung für bis zu 24 Monate prämienfrei. Für den Fall, dass das Haus danach noch nicht bezogen werden kann, werden zumeist etwa 25 (vorher vereinbarte) Prozent der Prämie fällig.
Nutzen Sie Ihre Feuerrohbauversicherung auch, um wichtige Kredite abzusichern: Bevor diese eine Hypothek auszahlen, möchten viele Geldinstitute die Police einer (verbundenen) Wohngebäudeversicherung einschließlich Feuer Rohbau-Versicherung sehen.
Blitzschlag? Explosion? Abgestürzte Flugzeuge? Was wie das Drehbuch eines billigen Actionthrillers klingt, kann im tatsächlichen Schadensfall Ihre Zukunftspläne langfristig zunichte machen: Verzichten Sie nicht auf diese wichtige Feuerrohbauversicherung.
Bauleistungsversicherung
Eine sinnvolle Ergänzung bietet eine Bauleistungsversicherung: Sie versichert alle Leistungen am Bau, die während der Rohbau-Phase bzw. bei Aus- und Umbau einer Immobilie anfallen. Denn jede einzelne Bau-Phase birgt spezifische Risiken und Folgen, die durch ungeschicktes Arbeiten, Fahrlässigkeit oder auch böswillige Sachbeschädigung (z. B. Beschädigen neuen Estrichs oder Besprühen geweißter Wände durch dritte Personen) entstehen. Teile wie Heizkörper werden entwendet, Fensterscheiben bersten kurz nach dem Einsetzen auf unerklärliche Weise. Auch plötzliche Wetterumschwünge mit Starkregen, Hagel und Sturm sowie höhere Gewalt (z. B. durch Erdbeben) verursachen nicht unbeträchtliche Schäden am Haus.
Hier übernimmt die Bauleistungsversicherung nicht nur die Wiederherstellung des Ursprungszustandes, sondern ersetzt auch die Aufräum-Kosten. Vermisstes Handwerkszeug, Gerätschaften oder Gerüste sind dagegen nicht Sache des Bauherren, sondern des Bauunternehmers: Hier zahlen Versicherungen keinen Cent. Auch für Grundstück und Erschließung ist eine Bauleistungsversicherung nicht zuständig.