Hausrat Versicherung
In den frühen 40er Jahren eingeführt, zählt diese Versicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Private überhaupt. Die Hausrat Versicherung ersetzt Schäden an der Einrichtung, wie sie durch Feuer, Diebstahl oder Leitungswasser entstehen. Jedes Jahr vernichten allein Zimmerbrände durch unbeaufsichtigte Weihnachtsbäume oder ungesicherte Adventskränze sowie Kabelbrände oder Wasserschäden beachtliche Vermögenswerte. Private Hausratversicherungen helfen, Sachwerte zum Neuwert zu ersetzen.
Bei Leistungen und Prämienhöhe / Kosten existieren hier frappante Unterschiede: Selbst bei vergleichbarem Leistungskatalog der Hausratversicherungen können oft bis zu 60 Prozent gespart werden. (Online Vergleich)
Denken Sie daran, dass die Tarife der Hausratversicherung ortsgebunden sind - durch einen Umzug kann es also zu einer Veränderung des Prämiensatzes kommen. Für Ihre alte Wohnung besteht auch zwei Monate nach Umzugsstart noch Versicherungs-Schutz. Spätestens beim Einzug müssen Sie den Bezug der neuen Wohnung melden und deren Wohnfläche angeben: Die Versicherungssumme und Tarife werden entsprechend angepasst.
Was ist bei der Hausratversicherung versichert bzw. versicherbar?
Versicherbar im Rahmen von Hausratversicherungen ist alles, was zur beweglichen Ausstattung des Haushaltes zählt wie:
- Mobiliar, Teppiche und Gemälde,
- Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, PC, Kleidung, Tonträger, Musikinstrumente und Bücher,
- Verbrauchsgüter wie Nahrungs- und Genussmittel sowie Lebensmittel des täglichen Verbrauchs,
- Wertpapiere, Schmuck und Bargeld (im Rahmen bestimmter Obergrenzen). Zu den abgedeckten Schadensfällen gehören:
- Brand, Blitzschlag und Explosionen,
- Frost-, Rohr- und Leitungswasserschäden,
- Schäden durch Sturm und Hagel,
- Kosten für Hotelzimmer,
- Schäden durch Einbruch, Raub und Vandalismus.
Wie bei anderen Versicherungen können Sie auch bei der Hausrat Versicherung spezifische Risiken gegen Aufpreis in Ihr Paket aufnehmen wie zum Beispiel:
- Elementarschäden (Überschwemmungen, Lawinen),
- Sengschäden (durch brennende Zigaretten ö. ä.),
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag,
- Wasseraustritt am Aquarium,
- Glasbruch an Gebäude und Mobiliar,
- Diebstahl von Fahrrädern, Gartenmöbeln oder Kinderwagen (unter Berücksichtigung der Wohngegend bei der Prämienhöhe),
- Kfz-Einbruch,
- arbeitszimmertypische Risiken wie Beschädigungen an Arbeitsgeräte.
Bestimmte Risiken will allerdings auch ein Haftpflicht-Versicherer nicht tragen. Dazu gehören:
- mit Vorsatz herbeigeführte Schäden,
- Schäden aus höherer Gewalt wie Erdbeben und inneren Unruhen,
- Schäden durch Kernenergie, kleinere Diebstähle und Trickbetrug.
Der Versicherungs-Schutz von Hausratversicherungen erstreckt sich nicht nur auf die im Versicherungsvertrag angegebene Immobilie, sondern auch auf Hobbykeller, Nebengebäude auf dem Grundstück und oder Garagen in unmittelbarer Nähe, auf ausschließlich gewerblich bzw. beruflich genutzte Räumlichkeiten dagegen nicht. Gegenstände im Keller und auf Dachböden sind (bei fest verschlossenem Raum) ebenfalls versichert. Gewusst? Auch Waschmaschine und Wäschetrockner in gemeinsam genutzten Trockenräumen eines Mehrfamilienhauses sind mit abgedeckt.
Welche Schäden erstatten Hausratversicherungen - Leistungen?
Was ist zu welcher Höhe erstattungsfähig? Hausratversicherungen erstatten alle irreversibel beschädigten oder auch verlorenen Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert. Bei Teilbeschädigtem kann man auf Reparaturkosten plus Wertminderung hoffen. Gerade bei Elektroartikeln und Computern macht sich der starke Preisverfall hier leider negativ bemerkbar.
Kann nachgewiesen werden, dass bestimmte Gegenstände bereits vor Schadensfall kaputt waren, ist lediglich mit dem so genannten gemeinen Wert zu rechnen. Dabei handelt es sich um den bei einem potentiellen Verkauf noch erzielbaren Preis. Für Wertsachen existiert ein Erstattungsrahmen mit festgelegten Entschädigungslimits.
So mancher unterschätzt den Wert von seinem Hausrat: Unterversicherung mit lediglich anteiliger Erstattung droht, während Überschätzen teuer wird. Pro Wohnquadratmeter sollten Sie mit etwa 600 Euro kalkulieren. Sichern Sie sich eine Entschädigung bis zu Höchstsumme nutzen Sie eine Unterversicherungsklausel.
Zur Wertermittlung listen Sie alle Hausratsgegenstände zum aktuellen Wiederbeschaffungswert auf. Zahlbelege neu angeschaffter Objekte sind aufzubewahren, Wertvolles zu fotografieren. Bringen Sie wichtige Unterlagen am besten sicher außer Haus.
Ist der Schadensfall da, sollten Sie Einbruchs- und andere Schäden sofort der Polizei bzw. der Versicherung melden. Nutzen Sie den online Vergleich div. Versicherungen.