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Bauherren Haftpflichtversicherung

Mit Baubeginn haftet der Bauherr für Schäden, die das Bauobjekt betreffen. Steht ein Termin für den Baubeginn noch nicht fest oder soll das Grundstück gar nicht bebaut werden, kann eine Bauherren Haftpflichtversicherung für das unbebaute Grundstück sinnvoll sein. Und nicht immer ist die Bauherrenhaftpflicht zwingend: Bei kleinen Bauvorhaben bis etwa 25.000 Euro greift noch die private Haftpflicht Versicherung.

Schadensfälle ergeben sich aus eigenem Versagen ebenso wie durch die Beteiligung Dritter, die auf der Baustelle auch selbst zu Schaden kommen können - etwa durch herabfallende Bauteile. In letzterem Fall hat der Bauherr in unbegrenzter Höhe zu haften. Eine spezielle Bauherrenhaftpflicht Versicherung schließt die Risikolücke.


Wo hilft die Bauherrenhaftpflicht Versicherung?

Die Beauftragung von Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten entbindet den Bauherrn nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht. Die Bauherren Haftpflichtversicherung hilft, Haftungsansprüche dritter Personen abzuwehren und sich rechtlich gegen unberechtigte Forderungen und Klagen auf Schadenersatz zur Wehr zu setzen – mit der Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten.

Die Höhe der Versicherungssumme bedarf besonderen Augenmerks: Die Deckungssumme der Bauherrenhaftpflichtversicherung muss eine Unterversicherung ausschließen und sollte wenigstens zwei Millionen Euro hinsichtlich Personen- und Sachschäden betragen.

Daneben ist jeder Bauherr schon von Gesetzes wegen verpflichtet, bestimmten Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört u. a. die Verkehrssicherungspflicht: Der Bauherr sorgt dafür, dass nicht nur die Baustelle selbst, sondern auch ihre Zufahrten und das betreffende Baumaterial-Lager verkehrssicher sind und bleiben.

Verschlammte Gehwege z. B. gefährden Fahrradfahrer und Passanten: Rutscht jemand aus, muss sich der Bauherr unverzüglich kümmern. Verkehrssicherung heißt auch, dass die beauftragten Firmen ihre Materialien nach Vorschrift sichern und unterbringen, um Unfall-Gefahren auszuschließen.

Da Baustellen vielfältige Risiken bergen, dürfen Bauherren ihre allgemeine Überwachungspflicht nicht vernachlässigen: So sind die Baustelle besichtigende Personen sicher unterwegs, ohne befürchten zu müssen, durch herabrutschende Bauteile verletzt zu werden. Der Bauherr achtet darauf, dass seine Baumaschinen keine Baumwurzeln beschädigen und lässt Schächte sicher gegen spielende Kinder abdecken: Hier haften nicht Eltern für Ihre Kinder, sondern immer der jeweilige Bauherr.

Nur kompetentes Fachpersonal garantiert eine professionelle Bauausführung und –überwachung. Hier kommt die Auswahlpflicht des Bauherrn ins Spiel: Auch Bauherren ohne technische Verständnis sind verpflichtet, ihre Baufirmen sorgfältig auszuwählen. Wer hier schlampt, haftet selbst für Pfusch am Bau. Auch Delegieren schützt vor Strafe nicht – wer Gefahrenstellen veranlasst, haftet. Bei Bauvorhaben mit mehreren Baufirmen bietet sich die Beauftragung eines Koordinators zur Einhaltung der Arbeitsschutz-Gefahrgutvorschriften an.

Immer gilt: Wird Ihnen als Bauherr die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflichten nachgewiesen, sind Sie in unbegrenzter Höhe haftungspflichtig. Insofern ist die Bauherrenhaftpflicht Versicherung eine unverzichtbare Investition gegen böse Überraschungen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Bauhelferversicherung

Vielleicht überlegen Sie, selbst mit zuzupacken? Sie können private Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe mitversichern, denn selbst Hand anlegen spart bares Geld beim Haus Bau. Da die Bauherrenhaftpflicht nur Bauarbeiten durch Fachleute abdeckt, sollten Sie eine Bauhelferversicherung abschließen, die im Fall etwaiger Schadensersatzansprüche einspringt. Ihr Versicherer sollte bei Vertragsschluss über Ihren Kostenanteil an Eigenleistung in Kenntnis gesetzt werden. Hier ist die gesetzliche Haftpflicht für am Haus Bau helfende Personen inbegriffen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um Freundschaftsdienste oder bezahlte Hilfe handelt.


Bauherrenhaftpflichtversicherung - Deckungsumfang bei Schäden

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet, wenn

Die Bauherrenhaftpflicht Versicherung ist zeitlich befristet und es ist ein einmaliger Beitrag zu leisten - ein Vergleich der Versicherungen lohnt sich. Hiermit sind alle Situationen abgesichert, die bis zum Ende der Arbeiten und zwei Jahre darüber hinaus anfallen. Die Prämie der Bauherren Haftpflichtversicherung orientiert sich hier an Art, Dauer und Umfang des Bauvorhabens: So lassen sich für ein Fertighaus sechs Monate oder weniger ansetzen, während für die Errichtung eines Massivhauses bis zu zwei Jahre veranschlagt werden können.

Eine Absicherung des Bauvorhabens ist bereits für unter 100 Euro machbar. Richtschnur für den Versicherungsschutz: Wenigstens ein Tausendstel der Bausumme für das Haus. Nützen Sie den Online Vergleich diverser Versicherungen.


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